FAMILY TIPPS - erziehung - kann man richtig bestrafen?

Kann man richtig bestrafen?

Strafe richtet sich niemals gegen die Situation, sondern stets gegen die Person.

Benjamins Fußballerwadln haben soeben ganze Arbeit geleistet: Bei Frau Wallner, der betagten Nachbarin ist nach einer UEFA- reifen Flanke in Richtung eines imaginären Tores eine Fensterscheibe zu Bruch gegangen. Allerdings gibt es heute leider keinen Applaus von Tribünen herab. Bloß ein großes, rundes Loch zwischen den Fensterflügeln. Viele Scherben. Großer Schreck im Gesicht des 12 jährigen. Benni ist zerknirscht. Klar! Was soll er auch sonst sein? Ganz natürliche Reaktion. Genau genommen, schon ein Gutteil seiner Bestrafung. Und insgeheim hat er bloß einen einzigen Wunsch: Er möchte den Schaden am liebsten wieder gut machen. Gleich jetzt! Irgendwie! Wie alle Kinder! Wird er aber die Gelegenheit dazu bekommen? Schon an der Haustüre ist diese Hoffnung dahin: „Was?“ schreit die Mutter los, „Schon wieder hast du so einen Blödsinn gemacht? Jetzt reicht es mir! Deine Strafe: Du hast drei Wochen Hausarrest“!


Sebastian (9) ist oft jähzornig und wirft auch gerne mal mit seinen Spielsachen umher. Als er aber diesmal Vaters mühevoll gebautes Modell-Holzschiff wütend zum Fluggerät degradiert und es danach wohl nie mehr „zur See“ fahren kann, setzt es rigorose Strafen gleich im „Kombipack“: „Geh´ auf dein Zimmer und lass dich heute ja nicht mehr blicken. Dann hast du Zeit zum Nachdenken!“, schreit die Mutter. „Außerdem nehme ich dir auf drei Monate deine Spielkonsole weg. Abendessen ist heute übrigens gestrichen…!“ Vorsicht, Mami, ab hier wird´s fies..! Ein wenig Angst führt hier offenbar Regie: „Wie sage ich´s meinem lieben Mann?“

Ratlos

Oft ist es auch bloß Ratlosigkeit, die liebende Eltern zu völlig unpassenden Bestrafungen verführt: Was tun, wenn die lieben Kleinen oder Jugendlichen daheim wieder einmal „fürchterliche“ Sachen angestellt haben und es scheint, dass sie unbelehrbar sind? Was machen, wenn man schon alles Mögliche versucht hat und die ständigen Standpauken nicht gefruchtet haben? Wie soll man denn nun auf die letzte Katastrophe reagieren? Die meisten Eltern haben, so wie unsere beiden Mütter von vorhin, prinzipiell ja auch gleich eine Antwort parat: „Ja, klar! Eine ordentliche Strafe muss her.“; „Aber werde ich es schaffen, heute mal zur Abwechslung die ´richtige Strafe´ zu verhängen?“; „Kann ich die drei Wochen Hausarrest diesmal durchhalten?“; „Haben meine Strafen überhaupt einen Sinn? Nimmt mein Kind mich damit überhaupt ernst?“; „Versuche ich es vielleicht lieber einmal antiautoritär´?“

Lerneffekt und Angsteffekt

Jede Art Strafe, das muss uns klar sein, hat irgendeine Auswirkung auf Ihr Kind. Erwünscht oder unerwünscht. Positiv oder negativ. Entwicklungsfördernd oder entwicklungshemmend. Die positivste Auswirkung, die eine Strafe haben kann, ist natürlich der berühmte, und sicherlich heiß ersehnte Lerneffekt, der zu späterem „Wohlverhalten“ in einer vergleichbaren Situation führen soll. Ihn will man eigentlich immer erreichen. Aber es kann natürlich viel häufiger zu gänzlich ungewollten Auswirkungen kommen.

Eine dieser ungewollten Auswirkungen von Strafen ist der „Angsteffekt“. Der „Angsteffekt“ schießt förmlich am Ziel eines Lerneffektes vorbei.  Durch den Angsteffekt kann man im Nachhinein kaum mehr unterscheiden, ob das Kind nun eines der so sehr erwünschten „Aha-Erlebnisse“ hatte, oder sich eben nur aus Angst brav verhält. Im schlimmsten Fall sogar, weil sein Wille total gebrochen wurde. Das Kind lernt nicht aus dem Fehler. Es hat bloß noch Angst, dass es wieder zu einer völlig unvorhersehbaren, harten Bestrafung kommt.

Hat das Wort „Strafe“ ausgedient?
Strafe im „Out“
Strafe auf der Strafbank


Vielleicht kann es hilfreich sein, wenn wir versuchsweise das Wort „Strafe“ aus unserem täglichen Umgangston mit den Kindern „aus dem Spiel“ nehmen. Es ist, wie schon gesagt, eben mit Angst und negativen Denkmustern besetzt, und überhaupt nicht nützlich.
Der berühmte Psychologe und Buchautor Rudolf Dreikurs nennt die oft notwendigen Konsequenzen aus kindlichem Fehlverhalten: vertragslogische Folgen. Dieser eindeutige Begriff trifft den Kern des Erwünschten genau. Sowohl Eltern, als auch „schlimme Kinder“ können mit ihm wohl viel mehr anfangen, als mit dem Wort „Bestrafung“.  Das kann soweit führen, dass man Kinder, je nach Reifegrad, in wachsendem Vertrauen einfach befragen kann: „Was hast du jetzt, nach deinem Missgeschick für einen Vorschlag. Welche Konsequenz ziehst du daraus?“ Ich nenne diese Vorgangsweise in meinem ersten Buch „Home-Coaching“. Nun sollte der Vorschlag des Kindes aber natürlich wahr- und ernst genommen, und eben wie ein Vertrag vereinbart werden. So wird eine Konsequenz entspannt und ohne den Beigeschmack der Angst zur „vertragslogischen Folge“.

Alles hat Folgen

Als kostenloser Nebeneffekt dieser „Neueinführung“ gibt es bei Ihrem Kind sicher bald ganz automatisch ein neues Verständnis und damit Einsicht für natürliche und damit für notwendige logische Folgen. Besonders dann, wenn Sie Ihre Neueinführung in etwa so erklären: „Alles, was du tust, hat Folgen! Und zwar ganz natürliche! Alles bewirkt schließlich etwas: Jedes Wort, das du mit jemandem sprichst, jede Handlung, die du setzt, ja sogar jede deiner Bewegungen hat natürliche Folgen. Positive oder negative, gewünschte oder unerwünschte, merkliche oder unmerkliche.“ Das versteht auch ein Vorschulkind sofort. Und es erzeugt nicht im Geringsten so etwas wie Angst. Meiner Meinung nach generiert es eher Neugier. Es ist mit das Wichtigste, was ein Kind aus seiner Erziehung mitnehmen kann: Zu spüren, dass jedes eigene Handeln natürliche Folgen hat, und die Fähigkeit zu entwickeln, instinktiv und mit gewisser Neugier darauf achten zu können, ob diese negativ oder positiv sind. Und wie man negative Folgen logisch wieder gut macht…

Klassiker im „in“ oder „out“?

Leider lassen unsere so beliebten Strafen-Klassiker wie Fernsehverbot, Hausarrest, Taschengeld –, Spiel-, Handy-, Nasch- oder Freundesentzug usw. den natürlichen kindlichen Wunsch nach Wiedergutmachung eben oft nicht zu. Verkauft man diese Klassiker allerdings richtig, können auch sie zuweilen sehr wohl logisch sein, und so zum gewünschten Lerneffekt führen. Wer zum Beispiel mit dem Essen herumwirft, oder einfach nur damit spielt, dokumentiert damit, dass er einfach genug hat oder eben gar nichts will. Hat man das vorher erklärt, also klar vereinbart, kann dann sogar das ansonsten sehr bedenkliche „kein Essen mehr“ eine absolut wirkungsvolle Maßnahme – eben eine „Folge“ sein. Hier kommt es natürlich vor allem auf den Ton und überhaupt die Art an, mit der die Maßnahme verkündet wird!

Entspannt erziehen

Erinnern Sie sich an Benjamin? Diesmal gibt es keine „Strafe“ für die zerbrochene Scheibe. Seine Mutter hat ihm heute klare, logische Konsequenzen serviert: Scherben wegräumen bei Frau Wallner, das zugige Loch provisorisch mit Pappe zukleben, mithelfen beim Auffinden einer Glaserei. Übrigens hat Benjamin noch 14 Euro Taschengeld vom letzten Monat. Logische Folge:  Zehn davon gehen in den „Fonds“ zur Bezahlung einer neuen Scheibe. Den Anruf beim Handwerker hat Benni übrigens mit Papas Hilfe auch erledigt. All diese Sachen würde ein Volksschulkind übrigens auch hinbekommen… In Begleitung sicher kein Problem! Und Sebastian? Obwohl erst neun Jahre alt, hat er kleinlaut einen guten Vorschlag: „Gehen wir doch mit meinem Geld Kleber und Holz kaufen. Ich möchte so viel als möglich an Papas Schiff reparieren, damit er nicht ganz so enttäuscht ist, wenn er kommt!“ Hier zählt schon der gute Wille des Jungen. Die Einsicht. Unerheblich ob er es überhaupt schaffen kann, die „Bounty“ wieder zur See zu schicken. Ein Vertrag zur Wiedergutmachung ist soeben geboren worden. Reparaturzeugs wird jedenfalls gekauft. Basti lernt dann, wie viel Mühe so ein Prunkstück kosten kann….
Lerneffekte vom feinsten. Logische Folgen eben…


TIPPS vom KiddyCoach

verlegen Sie Ihre Reaktion auf die Phase der Beruhigung. Erstmal Pause einlegen!

verzichten Sie also auf die gestresste Standpauke unmittelbar nach einem Malheur. …wecken Sie die Neugier Ihres Kindes, welche Folgen hinter jeder Handlung stehen

prüfen Sie kurz nach, ob die gleich folgende Konsequenz überhaupt ursächlich mit dem Vergehen zu tun hat. Taschengeldentzug zum Beispiel, wird die gestern verpatzte Schularbeit wohl kaum verbessern.

vertrauen Sie auf den Ideenreichtum Ihres Kindes zur Wiedergutmachung von Fehlverhalten. Was spricht zum Beispiel gegen ein mitgebrachtes Pflaster und „Pflegehilfe“ für den Schulkameraden nach einem unfair gewonnenen Faustkampf?

Gerhard SPITZER

Pädagogischer Leiter - Verein KiddyCoach
www.kiddycoach.or.at


Beratungen/ Termine/ Anfragen unter +43 1 2760008

Gerhard Spitzer gibt Ratschläge zur richtigen Erziehung und schreibt über die Schwierigkeiten bei der pädagogischen Erziehung unserer Kinder.

„Angst vor Schlägen kann uns zwar davon abhalten, etwas Unrechtes zu tun,
aber sie veranlasst uns noch lange nicht, das Rechte zu tun!“

                                                                                                                                   zurück

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